Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte nach Deutschland | OECD Bericht

Deutschland gehört zu den OECD-Ländern mit den geringsten Hürden für die Zuwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte. Dennoch fällt die dauerhafte Arbeitsmigration im internationalen Vergleich gering aus. Die Zahl der Arbeitsmigranten aus Ländern außerhalb der EU und der Europäischen Freihandelsregion EFTA liegt bei 25.000 pro Jahr, das sind etwa 0,02 Prozent der Bevölkerung. Australien, Dänemark, Kanada und das Vereinigte Königreich verzeichnen hingegen fünf bis zehnmal so viele beschäftigungsorientierte Zuwanderer.

Der neue OECD-Bericht „Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte: Deutschland“ beschäftigt sich mit der Frage, ob es der deutschen Migrationspolitik gelingt, die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts zu erfüllen, ohne dadurch die Entwicklungsperspektiven in den Herkunftsländern zu beeinträchtigen. Er konzentriert sich auf die gesteuerte Arbeitsmigration, also jene Zuwanderung, die der direkten Kontrolle durch die Politik unterliegt.

Mehr als durch das System selbst wird die Arbeitsmigration jedoch durch die Schwierigkeiten eingeschränkt, passende Kandidaten zu finden, deren Kompetenzprofil der Nachfrage der Arbeitgeber entspricht. Die Bemühungen staatlicher und privater Stellen, Arbeitgeber bei der Deckung kritischer Fachkräfteengpässe durch internationale Personalbeschaffung zu unterstützen, wurden erst kürzlich ausgeweitet. Arbeitgeber, insbesondere im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), bei denen ein Großteil des Bedarfs gemeldet wird, scheinen auf Deutschkenntnissen und sehr spezifischen Qualifikationen zu bestehen, die im Ausland – selbst in traditionellen Herkunftsländern in Mittel- und Osteuropa – schwer zu finden sind. Die Infrastruktur für die Vermittlung der deutschen Sprache im Ausland war ursprünglich nicht auf die Unterstützung der qualifizierten Zuwanderung ausgerichtet, und die Nachfrage nach Sprachkursen übersteigt derzeit in vielen Ländern das Angebot.

Zusammenfassend stellt die OECD fest, dass die bestehenden Rahmenbedingungen für die Arbeitsmigration in Deutschland kein Hindernis für die qualifizierte Zuwanderung darstellen, sie könnten jedoch verbessert und stärker an die sich wandelnden Erfordernisse des Arbeitsmarkts angepasst werden. Um das System weiter zu verbessern und es für einen zwar noch nicht akuten, aber dennoch absehbaren Arbeitskräftemangel zukunftsfest zu machen, werden einige Maßnahmen
empfohlen.

Überblick über die Empfehlungen zur verbesserten Steuerung der Arbeitsmigration

A. Verwaltungsverfahren vereinfachen
– Neufassung der Beschäftigungsverordnung durch zahlenmäßige Begrenzung der
Kategorien und Umstellung vom „Anwerbestopp mit Ausnahmen“ auf „grundsätzliche
Zulässigkeit der Arbeitsmigration bei Erfüllung einer Reihe von klar definierten
Bedingungen“.
– Bereitstellung einer internetbasierten Plattform, auf der Anträge eingereicht und
der Bearbeitungsstand abgefragt werden können.
– Ergänzung der Positivlisten um regionale Elemente und globalere Berücksichtigung
bisheriger Personalbeschaffungsbemühungen bei der Vorrangprüfung.

B. Neue Zugangsmöglichkeiten für die Arbeitsmigration schaffen
– Erwägung nach Alter gestaffelter Entgeltgrenzen für hochqualifizierte Berufe.
– Weitere Förderung des dualen Systems als Migrationsoption für das mittlere
Qualifikationsniveau und gleichzeitige Entwicklung geeigneter Unterstützungsmaßnahmen
für internationale Auszubildende unter Gewährleistung einer gerechten
Kostenteilung.
– Prüfung einer möglichen Ausweitung der zwischenstaatlichen Abkommen über
Europa und über die gegenwärtig abgedeckten Sektoren hinaus, bis hin zur
Einbeziehung des betrieblichen Ausbildungssystems.
– Zulassung der Arbeitsmigration in Mangelberufen des mittleren Qualifikationsniveaus
für anerkannte Berufsqualifikationen.

C. Arbeitsmarktorientierte Zuwanderung nach Deutschland gezielter fördern
– Bessere Informationen für Arbeitgeber über bestehende Möglichkeiten der Arbeitsmigration.
– Stärkere Fokussierung auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen,
insbesondere im Hinblick auf administrative Unterstützung.
– Entwicklung von Ausbildungsmaßnahmen im Ausland in Zusammenarbeit mit
Vertretern der Arbeitgeberseite.
– Unterstützung von Arbeitsmigranten durch mit den Arbeitgebern abgestimmte
Sprachkursangebote.
– Motivierung internationaler Studierender zum Erlernen der deutschen Sprache und
Förderung deutscher Sprachkurse in den wichtigsten Herkunftsländern.

D. Monitoring der Arbeitsmigration verbessern
– Bessere Maßnahmen zur Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung gesetzlicher
Regelungen sowohl vor als auch nach der Einstellung.
– Verbesserte Datenerhebung und Überwachung der Arbeitsmigration, einschließlich
einer besseren Datenverknüpfung zwischen

Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte nach Deutschland | OECD Bericht
Hrsg. OECD, Februar 2013, 212 Seiten, € 28,-
Weitere Informationen und Bezugsquellen finden Sie unter:
www.oecd.org/berlin/publikationen/arbeitsmigration.htm