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Servicestelle: Mission Impossible.

Im Schatten der Fusion der staatlichen Durchführungsorganisationen GTZ, DED und InWEnt zur Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) wurde im letzten Jahr auch die Gründung einer zweiten Organisation in staatlicher Hand beschlossen. Die „Servicestelle für bürgerschaftliches und kommunales Engagement“, die im Januar 2012 ihre Arbeit aufnehmen soll, soll die staatlichen Programme zur Unterstützung der Zivilgesellschaft unter einem Dach vereinen und zugleich selbst „Mitmachagentur“ und staatlicher Ansprechpartner für den entwicklungspolitisch interessierten Bürger sein.

Welche Aufgaben die Servicestelle genau übernehmen wird, ist noch unklar. Fest steht, dass sowohl die bestehenden Programme zur Unterstützung von zivilgesellschaftlicher Entwicklungszusammenarbeit wie das weltwärts-Sekretariat, die Vergabestelle für Mittel im Rahmen der Förderung der entwicklungspolitischen Bildung (FEB) und die Beratungsstelle für private deutsche Träger in der Entwicklungszusammenarbeit bengo als auch die Organisationseinheiten staatlichen Entwicklungszusammenarbeit wie das studentische Austauschprogramm ASA und das Austauschprogramm für Schulklassen ENSA hier zusammengeführt werden.

VENRO hat sich von Beginn an dafür eingesetzt, die Chance der Umgestaltung zu nutzen und die Beratungsleitungen für die Zivilgesellschaft auch in zivilgesellschaftliche Hand zu geben, so wie es mit bengo in den vergangenen Jahren bereits der Fall war. Hierfür hätten die zivilgesellschaftlichen Akteure gemeinsam eine gGmbH gründen können, deren Vorteil, die unabhängige Geschäftsführung, gleichzeitig eine relative Unabhängigkeit und Neutralität sichergestellt hätte.

Die Idee einer gGmbH übernahm das BMZ zwar, eine zivilgesellschaftliche Trägerschaft lehnte es aber ab, da es sich die Entscheidungs- und Gestaltungshoheit über die neue Servicestelle nicht aus der Hand nehmen lassen wollte. Im Laufe des vergangenen Jahres fanden zahlreiche Gespräche zwischen dem BMZ und VENRO statt, die unabhängig von der Trägerschaft die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Servicestelle regeln sollten. Grundlage hierfür war ein gemeinsamer Kooperationsvertrag, der diese auch institutionell absichern sollte.

Nach über einem Jahr Verhandlungen hat der Verband im Mai beschlossen, den Kooperationsvertrag nicht zu unterzeichnen, da dieser in zwei entscheidenden Punkten von VENRO nicht mitgetragen werden konnte:

Mangelnde Anerkennung des Subsidiaritätsprinzips

Mit der Servicestelle wird neben der GIZ eine weitere staatliche Organisation geschaffen, die Handlungskompetenzen weit über die Erbringung von Dienst- und Verwaltungsleistungen hinaus haben wird. Dies ist aus Sicht von VENRO nicht der richtige Weg, um eine nachhaltig aktive Zivilgesellschaft zu fördern: Engagement kann nicht von „oben verordnet“ und auch nicht staatlich gelenkt werden. Nachhaltiges Engagement entsteht nur aus der Gesellschaft selbst heraus. Dem Staat kommt hierbei die wichtige Aufgabe zu, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen.

Diese Rahmenbedingungen müssen unbedingt die Unabhängigkeit und den eigenständigen Wert der Zivilgesellschaft beachten. Es gibt in Deutschland Initiativen, die sich für entwicklungspolitische Ziele einsetzen. Eine Stärkung und Anerkennung darf nicht einhergehen mit einer staatlichen Steuerung oder der Übernahme zivilgesellschaftlicher Aufgaben durch den Staat selbst.

Die Servicestelle, so wie sie derzeit geplant ist, macht aber genau dieses: Sie soll vermehrt Engagement fördernde Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene durchführen und zugleich eine Qualifizierung und Weiterbildung zivilgesellschaftlicher Organisationen leisten. Aufgaben, die bislang erfolgreich von der Zivilgesellschaft selbst wahrgenommen wurden. Das wirft die Frage auf, welche Tiefenwirkung diese Aktivitäten haben können. Die operative Arbeit von InWEnt in der Vergangenheit hat bezeichnenderweise immer da auf die Kooperation mit NRO zurückgegriffen, wo man in die Gesellschaft hineinwirken wollte.

Statt Mitwirkungsrechten Konsultationsmöglichkeiten

Seitdem im Juli 2010 die 100-prozentige Trägerschaft des Bundes an der Servicestelle festgeschrieben wurde, hat sich VENRO intensiv darum bemüht, die Beteiligung der Zivilgesellschaft in anderer Form als der Trägerschaft zu gewährleisten. Zu diesem Zweck hat der Verband konkrete Vorstellungen erarbeitet, deren Kern die institutionelle Verankerung eines zivilgesellschaftlichen Aufsichtsgremiums mit konkreten Mitwirkungsrechten war. Diese Rechte wollte der Bund jedoch nicht zugestehen.

Der von VENRO vorgelegte Kooperationsvertrag war – verglichen mit den Ausgangsüberlegungen des Verbandes – bereits ein sehr weitgehender Kompromiss. Es scheint, als sei derzeit aller Rhetorik zum Trotz eine Stärkung der Zivilgesellschaft nicht möglich – ohne eine verstärkte Einmischung und Steuerung durch den Staat. Insofern stimmen die Vorstellungen des Ministeriums nicht mit unserer Erwartungen von einer staatlich-zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit überein. Mit Verwunderung nehmen wir stattdessen eine weitere Verstaatlichung der Entwicklungspolitik wahr.

Ulrich Post ist Vorstandsvorsitzender von VENRO